ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. MIETUNG – Der Vermieter gewährt und der Mieter mietet die Einheit für den Zeitraum, der unter den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen vereinbart wurde. Das Boot wird in einwandfreiem Zustand übergeben und ist mit der obligatorischen Ausrüstung an Bord und den notwendigen Navigationsdokumenten ausgestattet
2. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS – Der Mieter muss: a) ein gültiges Ausweisdokument vorlegen; b) eine Kaution in bar zahlen, die gleichzeitig bei Übernahme des Bootes als Garantie für etwaige aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtung gilt; c) darf das Gerät ausschließlich zu Erholungszwecken unter Beachtung der Navigationsbestimmungen nutzen; d) die Mängel oder Brüche beheben, die am Ende des Mietverhältnisses festgestellt werden; e) für eventuelle Geldstrafen gegen ihn oder gegenüber dem Vermieter – Eigentümer des Bootes – aufkommen.
3. VERBOTE – Der Mieter darf NICHT: a) das Boot muss von einem Minderjährigen fahren lassen; b) das Boot im angetrunkenen Zustand fahren; c) Personen oder Gegenstände jeglicher Art ziehen bzw. schleppen oder Wasserski-Aktivitäten ausüben, sofern er nicht nicht im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins ist; d) an Bord rauchen e) die Nutzung des Bootes, auch nicht vorübergehend, anderen als den in diesem Vertrag angegebenen Dritten erlauben; f) das Boot weitervermieten oder zu Erwerbszwecken nutzen.
4. ERKLÄRUNGEN DES MIETERS – Der Mieter erklärt: a) alle Bedingungen dieses Vertrags und der vom Vermieter vorgegebenen Bestimmungen zu kennen und zu akzeptieren; b) vom Vermieter umfassend über die wichtigsten Navigationsregeln, die Nutzung des Bootes und die Ausrüstung an Bord informiert worden zu sein; Ferner erklärt er über die Einschränkungen bezüglich der Schifffahrt im Umkreis von 300 Metern vor der Küste sowie dem Verbot des Anlegens bei Bojen, Ankerbojen und in der Nähe von Häfen hingewiesen worden zu sein; c) dass er die einzige Person ist, die für die Sicherheit von Menschen, Gegenständen und Tieren an Bord verantwortlich ist.
5. RÜCKGABE – Wenn sich die Rückgabe auf Verschulden des Mieters verzögert, wird dem Mieter eine Gebühr in Rechnung gestellt: a) für einen Zeitraum von bis zu 1 Stunde beträgt die Gebühr eine Mietstunde; b) für die Dauer von mehr als einer Stunde und bis zu 4 Stunden beträgt die Gebühr die Hälfte des Tagespreises. Die Rückgabe muss unabdinglich am Übergabeort erfolgen.
6. SCHÄDEN – Schäden jeglicher Art sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und dürfen nicht ohne dessen Genehmigung repariert werden, es sei denn, es besteht die Gefahr, dass das Boot sinkt, oder Lebensgefahr für die an Bord befindlichen Personen. Für den Fall, dass der Vermieter zum Zeitpunkt der Rückgabe Schäden am Boot, an der Ausrüstung oder an den Dokumenten feststellt, hat er das Recht, den gesamten Schadensbetrag in Rechnung zu stellen.
7. SICHERSTELLUNG – Wenn das Boot aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat, beschlagnahmt wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter für direkte und indirekte Schäden zu entschädigen. Beispielsweise: Verdienstausfall und Wertminderung während der Sicherstellung, Kosten für Bergung, Reparatur und Freigabe des Bootes.
8. SCHLECHTWETTER – Bei schlechtem Wetter kann der Vermieter entscheiden, ob der Mietservice ausgesetzt wird oder nicht.
9. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN – bis zu 72 Stunden vor Mietbeginn: vollständigen Rückerstattung (0% dem Kunden in Rechnung gestellt); bis 48 Stunden vor Mietbeginn werden dem Kunden 20% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt; bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn werden dem Kunden 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt; Innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Bei schlechtem Wetter wird eine volle Rückerstattung gewährt (0% dem Kunden in Rechnung gestellt).
10. GESETZE UND STREITIGKEITEN – Für all jenes, dass in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, wird ausdrücklich auf das italienische Recht verwiesen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und der Ausführung dieses Vertrages ergeben, ist das Landesgericht von Como zuständig.
11. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN – Mit Bezugnahme auf das gesetzesvertretende Dekret 196/2003 und die EU-Verordnung Nr. 2016/679, zum Schutz der Privatsphäre, erklärt der Mieter seine freie und vollständige Zustimmung zur Verwendung und Behandlung seiner personenbezogenen Daten durch den Bootseigner sowie seinen Mitarbeitern und Aushilfskräften, um den Vertrag unter Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen ausführen zu können. Ferner stimmt der Mieter der Verwendung von elektronischen Systemen durch den Bootseigner zu, die es ihm ermöglichen, die geographische Position des Bootes und die Navigationsparameter in Echtzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt zu überwachen.